SP 101

Radiologie und Physik - Bedeutsame Vorkommnisse erkennen und vermeiden

Radiologie und Physik - Bedeutsame Vorkommnisse erkennen und vermeiden
Mittwoch, 25. Mai 2022 · 09:30 bis 10:30 Uhr
25
Mai

Mittwoch, 25. Mai 2022

09:30 bis 10:30 Uhr · Raum: Forum 1.3  in Kalender übernehmen:   iCal  ·  Google

Veranstaltungsdetails

Veranstalter
Deutsche Röntgengesellschaft e.V
Art
Spezial
Thema
Strahlenschutz

Zertifizierungen

Informationen

Moderation
Kerstin Jungnickel (Magdeburg)
Robert Rischen (Münster)

Ablauf

09:30 - 09:45

Vortrag (Fortbildung)

Bedeutsame Vorkommnisse bei der CT - gibt es die überhaupt?

Anna Kollefrath (Karlsruhe)

Kurzzusammenfassung

Seit Inkrafttreten der neuen Strahlenschutzverordnung müssen Vorkommnisse identifiziert und untersucht werden. Insbesondere muss anhand festgelegter Kriterien überprüft werden, ob es sich um ein bedeutsames Vorkommnis handelt. Kommt es zu bestimmten Dosisüberschreitungen müssen diese an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden.
Diese Kriterien werden für die Computertomografie vorgestellt.
An Fallbeispielen aus dem klinischen Alltag wird gezeigt, ob und wie es zu bedeutsamen Vorkommnissen bei CT-Untersuchungen kommen kann.

Lernziele

Kriterien für bedeutsame Vorkommnisse im Bereich Computertomografie kennen und CT- Untersuchungen nach diesen Kriterien bewerten lernen.
09:45 - 10:00

Vortrag (Fortbildung)

Bedeutsame Vorkommnisse bei den Interventionen - 50.000 cGycm² überschritten - und nun?

Kathrin Entz (Frankfurt)

Kurzzusammenfassung

Zum Schutz der Patienten wurden mit dem neuen Strahlenschutzrecht die so genannten bedeutsamen Vorkommnisse eingeführt, bei denen hohe unbeabsichtigte Expositionen den zuständigen Behörden gemeldet werden müssen. Kriterien, wann eine Meldung zu erfolgen hat, werden in der Strahlenschutzverordnung festgelegt. Ein wichtiger Wert, der in diesem Zusammenhang bei Interventionen im Auge behalten werden muss, ist ein Gesamtdosisflächenprodukt von 50.000 cGycm², der allerdings bei komplexen Untersuchungen durchaus überschritten werden kann. In diesem Vortrag soll geklärt werden, woher dieser Schwellwert für das Gesamtdosisflächenprodukt stammt, was bei einer Überschreitung des Schwellwertes zu tun ist und unter welchen Bedingungen eine Meldung an die zuständige Behörde zu erfolgen hat.

Lernziele

Welche Schäden können bei Interventionen auftreten?
Wie geht man bei einer Überschreitung des Schwellwertes nach Anlage 14 Strahlenschutzverordnung vor?
Wann muss eine Meldung an die Behörde erfolgen?
10:00 - 10:15

Vortrag (Fortbildung)

Hilft das Dosen-Management-System (DMS) wirklich weiter?

Rainer Eßeling (Münster)

Kurzzusammenfassung

Expositionen von Personen müssen nach aktueller Strahlenschutzgesetzgebung regelmäßig ausgewertet und bewertet werden. Dosismanagementsysteme (DMS) werden rechtlich zwar nicht gefordert, aber ohne ein DMS sind die Anforderungen für die Verantwortlichen und Anwender kaum zu bewältigen. Bei der zunehmenden Implementierung solcher Systeme treten praktische Hürden und Probleme aber auch Erfolge auf, die kurz exemplarische diskutiert und bewertet werden sollen.

Lernziele

Probleme und Lösungsmöglichkeiten bei der Einführung von DMS kennenlernen
10:15 - 10:30

Diskussion

Diskussion

Häufige Fragen

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Fortbildungspunkte (CME) / Teilnahmebescheinigung

Alle wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen werden bei der Landesärztekammer (LÄK) Berlin zertifiziert. Die Landesärztekammer vergibt 1 CME-Punkt pro Lehreinheit (45 Minuten), somit rechnen wir mit der Vergabe von 2-CME Punkten pro 90 Minuten-Session.

Wenige Tage nach einem Live-Webinar erhalten Sie den Nachweis über Ihre Teilnahme per E-Mail. Darin werden auch die CME-Punkte ausgewiesen.

Bitte beachten Sie: Um Ihre Teilnahmedaten automatisch an die LÄK übermitteln zu können, benötigen wir Ihre Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN). Diese können Sie bei Ihrem Mitgliedsantrag oder der Veranstaltungsanmeldung (Online-Anmeldeformular) angeben oder uns vor Teilnahme an den Webinaren per E-Mail an kongress@drg.de schicken.
Die automatische Übermittlung erfolgt ab dem Zeitpunkt des Vorliegens der EFN. Für zurückliegende Teilnahmebescheinigungen müssen Sie diese selbstständig bei der LÄK einreichen. Liegt uns Ihre EFN nicht vor, müssen Sie Ihre Teilnahmebescheinigung bei der zuständigen LÄK, bei der Ihr Fortbildungspunktekonto geführt wird, selbstständig einreichen.

CME-Punkte werden nur für Live-Webinare, jedoch nicht für das Ansehen der Aufzeichnungen auf conrad, der interaktiven Lernplattform der DRG, vergeben.