Spezial

Nachhaltigkeit durch Standardisierung und KI – Was hat das mit Radiologie zu tun?

Nachhaltigkeit durch Standardisierung und KI – Was hat das mit Radiologie zu tun?
Donnerstag, 2. Juni 2022 · 17:45 bis 19:15 Uhr
2
Juni

Donnerstag, 2. Juni 2022

17:45 bis 19:15 Uhr · ZoomWebinar  in Kalender übernehmen:   iCal  ·  Google

Veranstaltungsdetails

Veranstalter
Deutsche Röntgengesellschaft e.V
Art
Spezial
Thema
IT/ Bildverarbeitung / Software

Zertifizierungen

2 CME Punkte der Kategorie A
Akademie

Informationen

Eine Veranstaltung der AG Gesundheitspoolitische Verantwortung 

Anwesenheiten

Moderation
Lars Benjamin Fritz (Willich)
Andreas Bucher (Frankfurt)

Ablauf

17:45 - 17:55

Begrüßung

Begrüßung

17:55 - 18:05

Vortrag (Fortbildung)

Entscheidungsunterstützung ärztlicher Tätigkeit durch Künstliche Intelligenz

Stephan Schmitz (Aschaffenburg)

18:05 - 18:15

Vortrag (Fortbildung)

Voraussetzungen für eine feste Etablierung von KI im Gesundheitswesen

Matthias David Mieves (Berlin)

Kurzzusammenfassung

Matthias Mieves ist in der SPD-Fraktion zuständig für Digitalisierung im Gesundheitswesen. In der neuen Legislatur müssen politische Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Projekte aus dem Testbetrieb ins Regelhafte zu überführen. Wir kommen nur weiter, wenn wir gemeinsam lernen. Daten, die erhoben werden, müssen bestimmte Standards und Normen erfüllen. Diese Standards sind am besten international festgelegt, damit Datensätze gezielt zwischen Systemen geteilt werden können. Auch hier ist Voraussetzung eine Datenschutzrechtliche Prüfung. Dennoch: Wo anonyme, verblendete oder synthetische Daten in Masse verwendet werden können, wo zielführende Forschung auf gute Datenlage trifft, da lässt sich Fortschritt erzielen. Zentrale super-Datenbanken sind da gar nicht nötig, wo die Systeme sich untereinander verstehen.

Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, regelhaft telemedizinische Leistungen zu ermöglichten, die Einführung der elektronischen Patientenakte und des E-Rezeptes zu beschleunigen und die gematik wir zu einer digitalen Gesundheitsagentur auszubauen. Ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz und eine dezentrale Forschungsdateninfrastruktur stehen ebenso auf dem Programm wie die Abschaffung oder Anpassung überholter Dokumentationspflichten. Das alles wird nicht einfach und wir brauchen die Erfahrung aus der Praxis, um das gemeinsam lebensnah zu gestalten.
18:15 - 18:25

Vortrag (Fortbildung)

Normen für die KI

Filiz Elmas (Berlin)

18:25 - 18:35

Vortrag (Fortbildung)

Künstliche Intelligenz und Digitalisierung – wo steht Deutschland?

Dominik von Stillfried (Berlin)

Kurzzusammenfassung

In Deutschland ist KI ein spezielles Forschungsfeld, das in staatlich geförderten universitären Großprojekten wie etwa der Medizininformatik-Initiative, in der Helmholtz-Gesellschaft oder in einzelnen Unternehmen stattfindet, die z.B. als Medizingeräte-Hersteller Zugang zu Daten erhalten.
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens als Voraussetzung für eine breite Entwicklung und einen breiten Einsatz von KI-Instrumenten steckt in Deutschland in den Anfängen. Anders als in den USA, wo trotz einer ähnlich heterogenen Ausgangslage die flächendeckende Einführung austauschbarer elektronischer Gesundheitsakten in rund eine Dekade bis ca. 2018 gelungen ist, fehlt in Deutschland eine für niedergelassene Ärzt:innen, Krankenhäuser und Patient:innen nützliche Infrastruktur zum Austausch digitaler Informationen im Zuge der Behandlung. Somit fehlen trotz digitalisierter Praxis- und Krankenhausinformationssysteme einrichtungsübergreifende Dokumentationsstandards, folglich auch große einheitlich gelabelte Datensätze, die wiederum für machine learning und Mustererkennung in der KI-Entwicklung sowie zur Anwendung digitaler Assistenten, z.B. in der Bildbefunden, Interpretation diagnostischer Befunde, Früherkennung kritischer Behandlungsverläufe etc. genutzt werden können.
Maßgeblich für die Entwicklung in den USA war ein 10-jähriges Förderprogramm, welches den Einsatz elektronischer Gesundheitsakten (electronic health records EHR) in Praxen und Krankenhäuser förderte, sofern diese EHR bestimmten Mindestanforderungen (meaningful use) folgten. Aus Praxis- und Krankenhausinformationssystemen heraus entstanden zunächst digitale Inseln, die nach Stand der Technik und aus Gründen des damit verbundenen Nutzens zusammengewachsen sind. Der in Deutschland verfolgte Ansatz der zentralen Schaffung einer bundesweit einheitlichen Infrastruktur, die größtmögliche Interoperabilität mit allen bereits eingesetzten Praxis- und Krankenhausinformationssystemen herstellen und deren Nutzung unter Androhung von Sanktionen herbeigeführt werden soll, stellt sich als wesentlich schwerfälliger heraus.
Die tiefere Ursache dürfte darin liegen, dass Digitalisierung nicht allein in der elektronischen Erfassung bestehender Arbeitsweisen besteht, sondern mit einer Veränderung von Abläufen und Arbeitsprozessen verbunden ist, die nur dann breit akzeptiert und unterstützt wird, wenn erkennbare Vorteile für die Anwender verbunden und Nachteile durch Systemumstellungen minimiert sind. Dies ist bisher nicht oder nicht ausreichend der Fall, wie etwa die aktuelle Einführung des eRezepts demonstriert. Anders als in den USA entsteht die elektronische Gesundheitsakte in Deutschland nicht als gemeinsames Arbeitsinstrument derjenigen die Patienten gemeinsam medizinisch versorgen, sondern als eine davon getrennte Archivierungsfunktion beim interessierten Patienten, deren Möglichkeitenraum sukkzessive über zentral definierte Medizinische Informationsobjekte (MIOs) aufgebaut wird.
In der Zwischenzeit vollzieht sich dezentral ein Wettbewerb um die Frage, auf welchem Wege die Patienten künftig ihren Erstkontakt mit dem Gesundheitswesen haben und wie sie auch danach, auf ihrer sogenannten ‚patient journey‘ möglichst lange einer digitalen Steuerung zugänglich gemacht werden können. Die scheinbar unbedeutende digitale Terminvermittlung und –vereinbarung, eventuell mit vorgeschalteter medizinischer Ersteinschätzung, auch um z.B. zu entscheiden, ob Erstkontakt per Videosprechstunde ausreicht, ist hierbei der strategische Ausgangspunkt für den Bau digitaler Patientenportale, die ab einer gewissen Größe nachhaltigen Einfluss auf die künftige medizinische Versorgung in Deutschland haben können. Während private Versorgerketten wie der Helioskonzern auf diese Weise erklärtermaßen (potentielle) Patienten vorwiegend in eigene Angebote steuern wollen, sind die weitergehenden Ziele anderer Anbieter wie etwa doctolib oder ada health nicht eindeutig. Wie bei jedem digitalen Portal steigt der wirtschaftliche Nutzen mit der Zahl der Anwender. Mit der Rufnummer 116117 hat das KV-System derzeit noch eine zentrale Position, die nun in die Welt digitalisierter Angebote übertragen werden muss, um eine vergleichbare Präsenz auch künftig aufrecht zu erhalten. Dabei öffnen sich zugleich neue Kooperationswege mit Rettungsdiensten und Krankenhäusern in der Notfallversorgung.
Während die Medizininformatikinitiative auf die Daten aus der stationären Versorgung fokussiert, bleibt der bereits erreichte digitale Fußabdruck der vertragsärztlichen Versorgung noch weitestgehend ungenutzt. Während im Krankenhaus Daten von 20 Millionen Behandlungsfällen im Jahr generiert werden, sind es in der vertragsärztlichen Versorgung Daten von 600 Millionen Behandlungsfällen, die jedoch bisher weitgehend unerschlossen in den jeweiligen Praxen archiviert aber nicht einrichtungsübergreifend zusammengeführt werden. Der Entwicklung nützlicher KI-basierter Tools für die Praxis stehen sie bisher faktisch nicht zur Verfügung. So versuchen sich Hersteller von Praxis- und Krankenhaussoftware, App-Entwickler, Terminmanagement-Portale und Medizin-Produktehersteller mit eignen Angeboten und kleinen Datenausschnitten in eine Pole Position für KI-Entwicklung zu bringen, obwohl die digitale Rennbahn für das Rennen um die beste KI in Deutschland noch gar nicht gebaut ist.
18:35 - 18:45

Vortrag (Fortbildung)

Künstliche Intelligenz und Digitalisierung in der Radiologie – wo steht Deutschland?

Daniel Pinto dos Santos (Köln)

18:45 - 19:15

Diskussion

Diskussion

Häufige Fragen

Erst anmelden, dann teilnehmen!

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Alle Informationen zur Anmeldung und Gruppen Anmeldung für den digitalen und den Präsenzkongress erhalten Sie unter Anmeldung.

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Teilnahme an Röntgenkongress-Industrie-Webinaren

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Wenn Sie Kongress-TeilnehmerIn und NICHT eingeloggt sind, klicken Sie auf den Button "Login". Sie werden zum Login-Formular weitergeleitet. Nach erfolgreichem Login kehren Sie automatisch auf die Seite zurück und erhalten eine Bestätigung über die erfolgreiche Vormerkung für die Teilname am Webinar, und werden, wenn das Webinar innerhalb der nächsten zehn Minuten startet, oder bereits begonnen hat, direkt in das Webinar geleitet.

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Aufzeichnungen der Webinare auf conrad, der interaktiven Lernplattform der DRG

Zugriff auf die Aufzeichnungen der Webinare auf conrad, der interaktiven Lernplattform der DRG, ist ausschließlich den DRG-/VMTB-Mitgliedern vorbehalten. Die Verfügbarkeit einer Webinar-Aufzeichnung wird nicht garantiert. Voraussetzung ist die Zustimmung der Referentin/des Referenten. Alle Aufzeichnungen werden bis zum 31.12.2024 abrufbar sein.

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Sobald dieses Webinar in "conrad" verfügbar ist, erhalten Sie, anstelle des "Teilnehmen"-Buttons einen "Webinar in conrad"-Button, um direkt zum Webinar im conrad, der interaktiven Lernplattform der DRG, zu gelangen.

Fortbildungspunkte (CME) / Teilnahmebescheinigung

Alle wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen werden bei der Landesärztekammer (LÄK) Berlin zertifiziert. Die Landesärztekammer vergibt 1 CME-Punkt pro Lehreinheit (45 Minuten), somit rechnen wir mit der Vergabe von 2-CME Punkten pro 90 Minuten-Session.

Wenige Tage nach einem Live-Webinar erhalten Sie den Nachweis über Ihre Teilnahme per E-Mail. Darin werden auch die CME-Punkte ausgewiesen.

Bitte beachten Sie: Um Ihre Teilnahmedaten automatisch an die LÄK übermitteln zu können, benötigen wir Ihre Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN). Diese können Sie bei Ihrem Mitgliedsantrag oder der Veranstaltungsanmeldung (Online-Anmeldeformular) angeben oder uns vor Teilnahme an den Webinaren per E-Mail an kongress@drg.de schicken.
Die automatische Übermittlung erfolgt ab dem Zeitpunkt des Vorliegens der EFN. Für zurückliegende Teilnahmebescheinigungen müssen Sie diese selbstständig bei der LÄK einreichen. Liegt uns Ihre EFN nicht vor, müssen Sie Ihre Teilnahmebescheinigung bei der zuständigen LÄK, bei der Ihr Fortbildungspunktekonto geführt wird, selbstständig einreichen.

CME-Punkte werden nur für Live-Webinare, jedoch nicht für das Ansehen der Aufzeichnungen auf conrad, der interaktiven Lernplattform der DRG, vergeben.